Die Mitarbeitervertretung 05.2021 - 04.2025

Schön, dass Sie uns auf unserer neuen Homepage besuchen.

Wir sind die Mitarbeitervertretung für 

  • den Ev.- luth. Kirchenkreis Hittfeld,
  • den Verband des Diakonisches Werkes der Kirchenkreise Hittfeld und Winsen
  • den Verband der Ev.- luth. Kindertagesstätten im Kirchenkreis Hittfeld

Wir sind zu erreichen im MAV Büro:

Vorsitzender: Frithjof Borchert

Stellvertretende Vorsitzende: Mirja Fortmann

MAV-Büro:
Wiesenstr. 25
21244 Buchholz

T: 04181 - 203 870

Mobil: 0178 - 809 908 7

mav.hittfeld(at)evlka.de

 

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine (auch außerhalb von Dienstzeiten).

Rufen Sie uns an oder kommen Sie gern persönlich vorbei.

Ihre Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt!

 

Achtung:

Die Termine für 2025 finden Sie in dieser Liste.


  

 

 

 

 

Wahl der Mitarbeitervertretung

Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter,

eine Überprüfung der Unterlagen hat ergeben, dass eine ergänzende Auszählung erforderlich war. Demzufolge führte die Wahl der Mitarbeitervertretung am 31.03.2025 zu folgendem abschließenden Ergebnis:Von den 403 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben 180 ihr Wahlrecht ausgeübt. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 44,67 %2 der abgegebenen Stimmzettel waren ungültig. 223 der insgesamt 403 ausgegebenen Briefwahlunterlagen sind dem Wahlausschuss bis zum Wahldatum nicht zugegangen. Dabei entfielen die Stimmen auf die Kandidatinnen und Kandidaten wie folgt:

gewählt

1.

Borchert, Frithjof

135 Stimmen

 

2.

Von Bargen, Bernd

116 Stimmen

 

3.

Sawatzki, Rüdiger-Heiko

105 Stimmen

 

4.

Moldenhauer, Nadine

104 Stimmen

 

5.

Fischer, Elina

93 Stimmen

 

6.

Weiss, Alexandra

88 Stimmen

 

7.

Klepsch, Gundula

86 Stimmen

 

8.

Mahns, Daniela

86 Stimmen

 

9.

Wineberger, Regina

80 Stimmen

Nachrückerliste

 

10.

Bröhan, Katrin

75 Stimmen

 

 

Insgesamt:

968 Stimmen

Die 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der höchsten Stimmenzahl gehören der neuen Mitarbeitervertretung an.

Wir danken allen, die sich an der Wahl beteiligt haben.

Gemäß § 14 Mitarbeitervertretungsgesetz kann die Wahl innerhalb einer Frist von zwei Wochen von mindestens drei Wahlberechtigten oder von der Dienststellenleitung beim Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten, Rote Reihe 6, 30169 Hannover, schriftlich angefochten werden, wenn geltend gemacht wird, dass gegen wesentliche Bestimmungen über die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen und der Verstoß nicht behoben worden ist.

Die Frist beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung des Wahlergebnisses.


Wahlaufruf zur neuen Mitarbeitervertretung

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Moment läuft die Wahl zur neuen MAV für die Zeit 01.05.2025 bis 30.04.2029. Alle Wahlunterlagen sind postalisch versandt, so dass alle bequem per Briefwahl ihre Stimmen abgeben können.

Der Wahlausschuss und die aktuelle MAV rufen alle Mitarbeitenden auf, sich an der Wahl zahlreich zu beteiligen und so der neuen MAV ein starkes Mandat zur Interessenvertretung zu erteilen.

Natürlich kann am offiziellen Wahltag (31.03.2025) auch in der Zeit von 09:30 h bis 11:30 h persönlich im Wahllokal in der Wiesenstraße 25, 21244 Buchholz(Kirchengelände von St. Johannis Buchholz) abgestimmt werden.

Die Ergebnisse werden dann vom Wahlausschuss unverzüglich auf dieser Seite veröffentlicht.


Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag 2025 in Hannover

Der Kirchentag findet in diesem Jahr vom 30.04. (Mittwoch) bis zum 04.05. (Sonntag) statt.

Nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Dienstvertragsordnung) können Beschäftigte hierfür bei ihren Dienststellen einen Antrag auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts stellen.

Wir haben dazu ein Formblatt entwickelt, das bei der Antragstellung hilfreich sein kann und wünschen allen Teilnehmenden ereignisreiche und inspirierende Begegnungen.

Hier können Sie das Formblatt downloaden.


 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die MAV braucht Eure Hilfe !

Die Amtszeit der jetzigen MAV endet im nächsten Jahr am 30.04.; das bedeutet, dass vorher (also zu Beginn des Jahres 2025) Neuwahlen anstehen.

Die Praxis ist ganz einfach:
Ohne Wahlausschuss keine Wahl – ohne Wahl keine neue MAV.

Die MAV-Mitglieder dürfen nicht zugleich Mitglieder des Wahlausschusses sein. Also benö8gen wir aus Euren Reihen insgesamt 6 Personen, davon drei als Mitglieder im Wahlausschuss und drei Ersatzmitglieder.

Was muss der Wahlausschuss tun? 
Im Wesentlichen sind drei Arbeitsschritte zu bewältigen:

a)  Grundlagen der Wahl,das heißt Klärungen anstellen,„Wer darf wählen?“ und „Wer darf gewählt werden?“

b)  Vorbereitung der Wahl, das heißt Sichten und Zusammenstellen von Wahlvorschlägen, Aufstellung der Liste von Kandidierenden etc.

c)  Durchführung und Auswertung der Wahl

Die Bewältiung dieser Aufgaben erstreckt sich auf die Zeit von ca. Mitte Januar bis Mitte April 2025. Es wird dabei umfangreiche Hilfestellung von Seiten des Kirchenamtes geben und auch die jetzige MAV oder aber auch den Gesamtausschuss der MAVen unserer Landeskirche kann man um Rat fragen. Außerdem gibt es eine technische Unterstützung und wir gehen sicher davon aus, dass es auch für die einzelnen Arbeitsschritte jeweils Textvorlagen gibt.

Gerne kann ich bei grundsätzlichem Interesse und/oder der Bereitschaft sich einzubringen gerne auch im direkten Gespräch weiterhelfen, um weitere Rückfragen zu klären (Tel. 0178 – 809 908 7).

Was kann man sonst noch tun?

Daneben freuen wir uns natürlich auch über Kolleginnen und Kollegen, die sich überlegen, für die Mitarbeit in der neuen MAV zu kandidieren. Die Amtszeit dauert vom 01.05.2025 bis zu 31.04.2029. Auch hierzu gebe ich gerne weitere Auskünfte!

Es freut sich auf Eure Rückmeldungen

Frithjof Borchert (MAV-Vorsitzender)


 

Jetzt steuerfreier Inflationsausgleich auch für kirchlich Beschäftigte im TV-L

AKTUELL:

Auszahlung von Inflationsausgleich für Beschäftigte im TV-L

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der steuerfreie Inflationsausgleich ist inzwischen wie vorgesehen beschlossen worden. Er besteht aus einer Nachzahlung für Dezember 2023 (maximal 1.800,00 €) sowie für Januar bis Oktober aus 10 monatlichen Teilbeträgen (jeweils maximal 120,00 €). Diese Auszahlungen sollen nach einer Information der COMRAMO für die Monate Dezember 2023 bis März 2024 mit der Abrechnung für März vorgesehen sein.

Viele Grüße von Frithjof Borchert

MAV-Vorsitzender im KK Hittfeld und Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des vkm Hannover


 

AKTUELL: Inflationsausgleichsprämie

Eine Information des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers:

"Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Jahresschluss kam noch die gute Nachricht, dass es auch im TV-L eine Tarifeinigung gegeben hat. Diese entspricht im Kern dem Abschluss, den Bund und Kommunen im April 2023 vereinbart haben. Das bedeutet, dass auch die Beschäftigten, die ihr Entgelt nach dem TV-L erhalten, in den Genuss einer Inflationsausgleichsprämie kommen. Wann diese genau zur Auszahlung kommt, ist noch nicht gewiss. Wie ihr ja wisst, gelten die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes für die kirchlichen Beschäftigten nicht direkt, sondern die Übernahme muss in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission beschlossen werden. Die nächste ADK-Sitzung ist am 25. Januar 2024. Ohne den ADK-Beschlüssen vorweggreifen zu wollen, ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die ADK in dieser Sitzung die Übernahme beschließt. Wie schnell dann die Auszahlung erfolgt, hängt letztlich auch daran, wie zügig die Comramo die Auszahlung umsetzen kann.
Mit diesen guten Aussichten für die Beschäftigten gehen wir nun in das neue Jahr.
Der Gesamtausschuss wird eure wichtige Arbeit auch im kommenden Jahr, wann immer es geht, gern mit Rat und Hilfe unterstützen.
Wir wünschen Euch allen ein besinnliches, frohes Weihnachtsfest, Zeit zum Innehalten und Erholen und alles Gute für das neue Jahr.

Herzliche Grüße im Namen des Gesamtausschusses

Ilka Müller
Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Hannoverschen Landeskirche
Harburger Str. 2
21614 Buxtehude
Tel: 04161-5008044 (GA-Büro)
Mobil: 01520-5859810 (Ilka Müller)
Mail: gamav@evlka.de
Vorsitzende: ilka.mueller@evlka.de
Homepage: www.gamav.de


 

Ergebnisse der Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 24.11.2022 

Der Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst jetzt auch im kirchlichen Bereich in trockenen Tüchern. Die Einigung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe. In 2017 wurden bereits für die Kita-Leitungen neue Eingruppierungsregelungen vereinbart, die Entgeltsteigerungen bis zu 500 Euro beinhalteten. Nun lag der Fokus auf den weiteren Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. 

SuE-Zulage und Regenerationstage

Die Kolleg*innen in den Erziehungsberufen (EGr S 2 bis S 11a) erhalten rückwirkend ab 1. Juli 2022 eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130 EUR. Für die Kolleg*innen in der Sozialarbeit (ohne Kita-Leitungen) beträgt diese Zulage 180 EUR. Die Auszahlung erfolgt mit dem Dezembergehalt. 

Außerdem haben alle Kolleg*innen ab dem Jahr 2022 Anspruch auf zwei Regenerationstage im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche, ansonsten anteilig. Die Möglichkeit, zu den Regenerationstagen noch zwei weitere freie Tage gegen die vereinbarte SuE-Zulage von monatlich 130 bzw. 180 Euro umzuwandeln, gibt es ab 2023. Mit den Arbeitgebern konnten folgende Einführungsregelungen vereinbart werden: Die Regenerationstage des Jahres 2022 können bis zum 30.09.2023 in Anspruch genommen werden. Auch der Wunsch, in 2023 die SuEZulage in zusätzliche freie Tage umzuwandeln, kann den Arbeitgebern bis zum 28.02.2023 mitgeteilt werden. 

Freistellung zur Vorbereitung und Qualifizierung

Mit Übernahme des SuE-Tarifabschlusses haben jetzt auch die kirchlichen Kolleg*innen in den ErziehungsberufenAnspruch auf zusätzliche 30 Stunden im Jahr bezahlte Zeiten zur Vorbereitung und Qualifizierung. Der bereits gesetzlich vorgeschriebene Umfang von Vorbereitungszeiten wird damit erweitert. 

Zulage für Praxisanleiter*innen und Eingruppierungsverbesserungen

Kolleg*innen, deren Aufgaben die Praxisanleitung von Nachwuchskräften zu mindestens 15 % beinhalten, erhalten zukünftig eine monatliche Zulage in Höhe von 70 EUR. Die Erweiterung der Protokollerklärung zur „besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit“ durch die Aufnahme von Facherzieher*innen, Gruppen mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf und die Tätigkeit der insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft, die nach § 8a SGB VIII bestellt worden ist, schafft die Möglichkeit, viel mehr Kolleg*innen in die S 8b einzugruppieren. Mit Übernahme des Tarifabschlusses wurden weitere Verbesserungen zur Berechnung der Durchschnittsbelegung, zum Schutz von Herabgruppierungen von Kita-Leitungskräften und Stufenlaufzeiten vereinbart.

Quelle: Informationen des VkM (Verband kirchlicher Mitarbeitender)

Der VkM vertritt aktiv die Interessen kirchlicher Mitarbeitender in allen Bereichen und stellt auch Mitglieder in der ADK (Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission), in der die einschlägigen Bestimmungen ausgehandelt werden.

Frithjof Borchert, Vorsitzender der MAV Hittfeld und Vorstandmitglied im VkM Hannover


Die Formulare zu den Regenerations- und Umwandlungstagen finden Sie, wenn Sie auf folgende Links klicken:

- Beantragung Regenerationstage

- Beantragung Umwandlungstage

- Geltendmachung Umwandlungstage

 

AKTUELL: Erhöhung der Wegstreckenentschädigung

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AKTUELL:

Liebe Kolleginnen und Kollegen. In diesen oft anstrengenden Zeiten eine erfreuliche Nachricht:

Der Landessynodalausschuss hat beschlossen, wegen der hohen Energiepreise die Wegstreckenentschädigung („Kilometergeld“) befristet für die Zeit vom 01.11.2022 bis 30.06.2023 von 0,30 € auf 0,38 € je Kilometer zu erhöhen. Das soll auch für bereits abgerechnete Fahrten ab dem 01.11.2022 Anwendung finden.

Frithjof Borchert, MAV-Vorsitzender im Kirchenkreis Hittfeld

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