Einladung zur Kirchen-Wiederaufnahme
Wenn Sie schon öfter mal gedacht haben: "eigentlich würde ich ja gern, aber...."und Sie dann viele Fragen haben - schauen Sie mal auf unsere folgenden Internetseiten. Wir wollen Ihnen die Wiederaufnahme in die Evangelisch-lutherische Kirche leicht machen, Ihre Fragen beantworten und mit Ihnen über Ihre Zweifel sprechen. Denn Sie sind uns wichtig. Wenn Sie mit einem Pastor oder einer Pastorin in Ihrer Nähe reden wollen, helfen wir Ihnen gern. Schreiben sie uns eine EMail oder rufen Sie uns an (Telefon 04105-2420).
Ob Sie vor einiger Zeit aus der Kirche ausgetreten sind und nun überlegen, wieder einzutreten oder ob Sie erst mal Argumente für oder gegen Kirchenmitgliedschaft suchen - auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die notwendigen Schritte!
Für's erste haben wir folgende Seiten für Sie zusammengestellt:
Wenn Sie an dieser Stelle Informationen vermissen, lassen Sie es uns wissen, wir werden sie dann in Zukunft in unser Internetangebot aufnehmen!
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Der Pastor oder die Pastorin Ihrer Gemeinde vereinbart gern einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen, wenn Sie sagen, worüber Sie gern sprechen möchten. Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinde und die Telephonnummern finden Sie unter Der Kichenkreis. Wenn Sie unsicher sind, an wen Sie sich wenden können, schreiben Sie uns! Wir werden gern eine entsprechende Adresse für Sie heraussuchen.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig, und sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Das heißt: Sie werden bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus, damit Sie den christlichen Glauben näher kennen lernen können. Dazu melden Sie sich in Ihrem örtlichen Pfarramt an, alles weitere wird Ihr Pastor/Ihre Pastorin mit Ihnen besprechen.
Muß ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. Vorgesehen ist lediglich ein Gespräch mit einem Pastor oder einer Pastorin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst, an dem möglichst ein Abendmahl stattfinden sollte. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen ist mit der Kirche. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nur wenn Sie das wünschen. Wenn Sie aber Kontakt unter Christen suchen und gern mit Menschen zusammen sein möchten, die ihren christlichen Glauben innerhalb einer Kirchengemeinde leben, dann wird Sie der Pastor/die Pastorin oder ein Mitglied des Kirchenvorstands sicher gern mit den verschiedenen Gruppen und Kreisen bekannt machen.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die "zwölf guten Gründe, in der Kirche zu sein" haben Sie sicher schon gelesen. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie zum Beispiel das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (zum Beispiel die kirchliche Trauung , das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen - selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pastor/ der Pastorin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die Evangelisch-Lutherische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt auf dem Standesamt, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 12,69 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.
Und nun?
Wenn Sie jetzt den Schritt wieder auf die Kirche zu machen wollen, können Sie sich freuen! Niemand wird mit dem Finger auf Sie zeigen oder sich über Sie lustig machen. Im Gegenteil - Sie werden erleben, dass Sie in Ihrer Kirchengemeinde freundlich aufgenommen werden und dass Sie im Gespräch mit Ihrem Pastor oder Ihrer Pastorin viele der Fragen besprechen können, über die Sie vielleicht schon lange nachdenken und immer schon einmal mit jemandem reden wollten. Kirchen-Wiederaufnahme
Formular zur Kirchen-Wiederaufnahme
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