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Achtung:
Die Termine für 2023 finden Sie in dieser Liste.
Der Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst jetzt auch im kirchlichen Bereich in trockenen Tüchern. Die Einigung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe. In 2017 wurden bereits für die Kita-Leitungen neue Eingruppierungsregelungen vereinbart, die Entgeltsteigerungen bis zu 500 Euro beinhalteten. Nun lag der Fokus auf den weiteren Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.
SuE-Zulage und Regenerationstage
Die Kolleg*innen in den Erziehungsberufen (EGr S 2 bis S 11a) erhalten rückwirkend ab 1. Juli 2022 eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130 EUR. Für die Kolleg*innen in der Sozialarbeit (ohne Kita-Leitungen) beträgt diese Zulage 180 EUR. Die Auszahlung erfolgt mit dem Dezembergehalt.
Außerdem haben alle Kolleg*innen ab dem Jahr 2022 Anspruch auf zwei Regenerationstage im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche, ansonsten anteilig. Die Möglichkeit, zu den Regenerationstagen noch zwei weitere freie Tage gegen die vereinbarte SuE-Zulage von monatlich 130 bzw. 180 Euro umzuwandeln, gibt es ab 2023. Mit den Arbeitgebern konnten folgende Einführungsregelungen vereinbart werden: Die Regenerationstage des Jahres 2022 können bis zum 30.09.2023 in Anspruch genommen werden. Auch der Wunsch, in 2023 die SuEZulage in zusätzliche freie Tage umzuwandeln, kann den Arbeitgebern bis zum 28.02.2023 mitgeteilt werden.
Freistellung zur Vorbereitung und Qualifizierung
Mit Übernahme des SuE-Tarifabschlusses haben jetzt auch die kirchlichen Kolleg*innen in den ErziehungsberufenAnspruch auf zusätzliche 30 Stunden im Jahr bezahlte Zeiten zur Vorbereitung und Qualifizierung. Der bereits gesetzlich vorgeschriebene Umfang von Vorbereitungszeiten wird damit erweitert.
Zulage für Praxisanleiter*innen und Eingruppierungsverbesserungen
Kolleg*innen, deren Aufgaben die Praxisanleitung von Nachwuchskräften zu mindestens 15 % beinhalten, erhalten zukünftig eine monatliche Zulage in Höhe von 70 EUR. Die Erweiterung der Protokollerklärung zur „besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit“ durch die Aufnahme von Facherzieher*innen, Gruppen mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf und die Tätigkeit der insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft, die nach § 8a SGB VIII bestellt worden ist, schafft die Möglichkeit, viel mehr Kolleg*innen in die S 8b einzugruppieren. Mit Übernahme des Tarifabschlusses wurden weitere Verbesserungen zur Berechnung der Durchschnittsbelegung, zum Schutz von Herabgruppierungen von Kita-Leitungskräften und Stufenlaufzeiten vereinbart.
Quelle: Informationen des VkM (Verband kirchlicher Mitarbeitender)
Der VkM vertritt aktiv die Interessen kirchlicher Mitarbeitender in allen Bereichen und stellt auch Mitglieder in der ADK (Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission), in der die einschlägigen Bestimmungen ausgehandelt werden.
Frithjof Borchert, Vorsitzender der MAV Hittfeld und Vorstandmitglied im VkM Hannover
Die Formulare zu den Regenerations- und Umwandlungstagen finden Sie, wenn Sie auf folgende Links klicken:
- Beantragung Regenerationstage
- Geltendmachung Umwandlungstage
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AKTUELL:
Liebe Kolleginnen und Kollegen. In diesen oft anstrengenden Zeiten eine erfreuliche Nachricht:
Der Landessynodalausschuss hat beschlossen, wegen der hohen Energiepreise die Wegstreckenentschädigung („Kilometergeld“) befristet für die Zeit vom 01.11.2022 bis 30.06.2023 von 0,30 € auf 0,38 € je Kilometer zu erhöhen. Das soll auch für bereits abgerechnete Fahrten ab dem 01.11.2022 Anwendung finden.
Frithjof Borchert, MAV-Vorsitzender im Kirchenkreis Hittfeld
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