Wahlunterlagen für die Kirchenvorstandswahlen werden versandt

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Alle Kirchenmitglieder erhalten bis Mitte Februar die Wahlunterlagen zur Kirchenvorstandswahl.

Bis Mitte Februar erhalten die Kirchenmitglieder Post: Sie sind aufgerufen, einen neuen Kirchenvorstand ihrer Kirchengemeinde zu wählen. Alle Wahlberechtigten bekommen mit den Wahlunterlagen die erforderlichen Dokumente für eine Briefwahl und einen Zugangscode für eine Onlinewahl. Sie können daher entweder per Brief wählen oder– und dies erstmals in der Ev. Landeskirche Hannovers - ihre Stimme online abgeben. Jede Kirchengemeinde konnte zudem entscheiden, ob sie zusätzlich noch eine Wahl im Wahllokal durchführen möchte. Elf Kirchengemeinden haben sich dazu im Kirchenkreis Hittfeld entschieden. Ihre Öffnungszeiten finden Sie weiter unten.

Fragen und Antworten zur Wahl

Warum diese Wahl? 

Es ist ein besonderes Kennzeichen der evangelischen Kirche, dass die Leitung der Gemeinde von Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen gemeinsam im Kirchenvorstand wahrgenommen wird. Das kirchliche Leitungsgremium trägt die Verantwortung für die Gemeinde, leitet und prägt sie. Es ist Impulsgeber und trifft Entscheidungen für die Gemeindearbeit. Indem die Kirchenmitglieder wählen, nehmen Sie Einfluss darauf, wer die Kirchengemeinde in der kommenden Amtsperiode leiten wird. 

Wie wird gewählt?

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder ab 14 Jahren, die am 10. Dezember 2023 der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. In der Ev. Landeskirche Hannovers ist es erstmals möglich, alternativ zur Briefwahl auch Online zu wählen. 

Wen können die Kirchenmitglieder wählen?

Die Kirchenmitglieder wählen einzelne Personen, da die Wahl des Kirchenvorstands eine Personenwahl ist. Sie geben ihre Stimmen einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Stimmzettel der örtlichen Kirchengemeinde verzeichnet sind. Die Stimmzettel sind in den Wahlunterlagen enthalten. Wie viele Stimmen jedes Kirchenmitglied hat, hängt davon ab, wie viele Personen zu wählen sind. Das ist auf dem Stimmzettel vermerkt. Die Gemeinden informieren auf ihren Internetseiten und im Gemeindebrief, welche Personen für den Kirchenvorstand kandidieren. 

Bis wann kann gewählt werden?

Bis zum 10. Februar werden die Wahlunterlagen für Brief- und Onlinewahl direkt an die Wahlberechtigten gesandt. Ab dem Versand dieser Unterlagen ist die Wahl bis zum Wahltag am 10. März möglich. Bei der Briefwahl sind die Wahlbriefe bereits an die einzelne Kirchengemeinde adressiert und können per Post versandt oder persönlich im Gemeindebüro abgegeben werden. 

Kirchengemeinden, die Wahllokale öffnen, zählen nach Schließung des Wahllokals die Stimmen aus. Kirchengemeinden ohne Wahllokale informieren vorab über die festgesetzte Uhrzeit am Wahltag, ab der sie die Stimmen auszählen. Die Online-Wahl ist nur bis zum 3. März möglich. 

Die Ergebnisse werden am Wahltag, 10. März, bekanntgegeben. 

Wie geht es nach dem Wahltag weiter?

Nach der Wahl beginnt die Beschwerdefrist. Nach Ende der Beschwerdefrist entscheidet der amtierende Kirchenvorstand mit den Neugewählten in einer gemeinsamen Sitzung, ob und wie viele Personen er zusammen mit den Neugewählten in den neuen Kirchenvorstand berufen lassen möchte. Der amtierende Kirchenvorstand macht dem Kirchenkreisvorstand Vorschläge zur Berufung, über die der Kirchenkreisvorstand entscheidet. Im Mai/Juni wird der neue Kirchenvorstand eingeführt. Die Amtszeit beginnt am 1. Juni.  Jede Kirchenvorsteherin und jeder Kirchenvorsteher entscheidet selbst, ob sie oder er für drei oder sechs Jahre im Amt bleibt. 

Wahllokale der Kirchengemeinden im Kirchenkreis Hittfeld am Wahltag, Sonntag, 10. März, und ihre Öffnungszeiten:

Bendestorf: 11.30 bis 13.30 Uhr

St. Paulus, Buchholz: 11.00 bis 14.00 Uhr

Handeloh: 12.00 bis 16.00 Uhr

Heidenau: 11.00 bis 17.00 Uhr

Hittfeld:
Fleestedt: 10.30 bis 11.30 Uhr

Hittfeld: 12.00 bis 13.00 Uhr

Hollenstedt: 11.00 bis 16.00 Uhr

Holm-Seppensen: 11.00 bis 13.00 Uhr

Jesteburg: 11.00 bis 18.00 Uhr

Moisburg: 11.00 bis 18.00 Uhr

Neu Wulmstorf: 11.00 bis 15.00 Uhr

Tostedt: 11.00 bis 13.30 Uhr

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Wahlplakat. Ev. Landeskirche Hannovers
Wahlplakat. Ev. Landeskirche Hannovers