
Liebes Brautpaar,
Sie planen eine kirchliche Trauung, darüber freuen wir uns. Dabei geht es um mehr als um eine „Hochzeit in weiß“. Sie stellen den Beginn Ihrer Ehe unter Gottes Segen. Das ist ein besonderer Schritt. Wir wollen Ihnen auf dieser Seite Hinweise für die Voraussetzungen und die Gestaltung einer kirchlichen Trauung geben. Einzelheiten werden dann im Traugespräch besprochen.
Voraussetzungen
Die kirchliche Trauung folgt der standesamtlichen Trauung. Natürlich kann eine kirchliche Trauung auch noch Tage oder Jahre nach der rechtlichen Eheschließung gefeiert werden. Die kirchliche Trauung wird für Traupaare gefeiert. Gehört einer der Partner keiner christlichen Kirche an, so kann unter bestimmten Umständen ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung gefeiert werden. Wichtig ist, dass auch der Partner, der keiner Kirche angehört, die Elemente des Traugottesdienstes achtet und das christliche Ehe-Verständnis akzeptiert. Bei einem Gottesdienst anlässlich der Eheschließung kann auf die Traufragen und den Trausegen verzichtet werden.
Trautermin
Den Termin für ihre kirchliche Trauung sprechen sie bitte frühzeitig mit Pastorin Bär oder Pastorin Bokies ab. Sie wird dann auch einen Termin für ein Traugespräch vereinbaren, in dem alle Fragen rund um die Trauung besprochen werden.
Anmeldung /Papiere
Die formale Trauanmeldung übernimmt unsere Gemeindesekretärin Frau Grahle. Melden Sie Ihre Trauung bitte persönlich im Pfarrbüro an. Geben Sie bitte auch Ihr Stammbuch ab, damit die kirchliche Trauung vorweg eingetragen werden kann. Sie können dann das Stammbuch schon in der Kirche wiederbekommen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie mit dem Stammbuch auch eine Bescheinigung über die Eheschließung abgeben, diese Bescheinigung bleibt bei uns.
Ablauf
Der Ablauf eines Traugottesdienstes folgt einem Grundmuster, über welches Sie sich im Vorfeld unter www.trauspruch.de informieren können, wenn Sie möchten. Selbstverständlich kann er im Einzelnen variiert werden.
Natürlich freuen wir uns über Vorschläge der weiteren Ausgestaltung. Das kann ein Gedicht oder eine Geschichte sein, die ein Gast vorträgt, ein Lied, das vorgesungen wird, ein Instrumentalstück, das ein Freund der Familie spielt. Sollte für ein solches zusätzliches Stück die Begleitung der Orgel notwendig sein, setzen Sie sich bitte mit dem Organisten in Verbindung.
Lieder
In der Regel werden bei einer Trauung drei Lieder gesungen, die Sie natürlich mit auswählen dürfen und sollen. Näheres wird dann beim Traugespräch besprochen. Es hat sich bewährt, sowohl neuere als auch ältere Kirchenlieder zu wählen, damit für die verschiedenen Generationen etwas dabei ist. Manche Brautpaare entwerfen auch noch Gottesdienstabläufe oder Liederzettel für die Trauung. Das ist insbesondere dann erforderlich, wenn Lieder gesungen werden, die nicht im Gesangbuch stehen. Die Liederzettel sollten dann spätestens 15 Minuten vor dem Gottesdienst in ausreichender Anzahl vorliegen, damit sie verteilt werden können. Eine Auswahl von Liedern aus dem Evangelischen Gesangbuch finden Sie hier.
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